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Allgemeine Geschäftsbedingungen Waldstuba in Ried-Brig

Miet-Vertragsbedingungen

  1. Die Miete für einen Tag beträgt Fr. 330.-- Weitere Tage auf Anfrage
  2. Heizungszuschlag vom 1. Oktober bis 31. April: Fr. 50.--
  3. Der Mieter muss mindesten 25 Jahre alt und am Anlass anwesend sein (trägt die Verantwortung).
  4. Nach 22.00 Uhr sind Lärmimmissionen wie laute Musik bei offenen Fenstern und Türen, oder ausserhalb des Gebäudes, usw. zu unterlassen. (Siehe Polizeireglement der Gemeinde Ried-Brig)
  5. Die Vermieter haben das Recht während der Benützung einen Kontrollgang vorzunehmen
  6. In der Waldstuba herrscht generelles Rauch- und Feuerverbot.
  7. Die Tische und Stühle der Waldstuba dürfen nicht im Freien verwendet werden.
  8. Die gesamte Gasanlage darf nur von autorisierten Personen betreiben werden.
  9. Die benützten Räumlichkeiten sowie die Umgebung sind bei der Schlüsselrückgabe in einwandfreiem, gereinigtem Zustand zurückzugeben. Der Bodens ist feucht aufzunehmen. Das saubere Geschirr, Gläser, und Geräte sind geordnet an ihrem alten Platz einzuräumen. Der gesamte Abfall wird vom Mieter entsorgt. Nachreinigungen durch den Vermieter werden mit Fr. 80.- pro Stunde verrechnet.
  10. Der Mieter ist verantwortlich für eine regelkonforme Betreibung und haftet für sämtliche Personen- und Sachschäden.
  11. Der Mieter bestätigt, dass er im Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung ist.
  12. Der Mieter hinterlässt in der Regel eine Kaution von Fr. 500.--  Die Kaution wird nach der regulären Abgabe der Lokalitäten zurückerstattet. 
  13. Es ist strikte verboten, Nachbarsgrundstücke zu betreten. Die Aussenbenutzung der zur Waldstuba gehörenden Umgebung ist nur auf Absprache mit dem Vermieter erlaubt.
  14. Das Waldhaus muss bis am 10.00 Uhr des Folgetages im gereinigtem Zustand übergeben werden.
  15. Ohne Rücksprache mit dem Vermieter ist jeglicher Betrieb von Verstärkeranlagen, CD Playern, Radios usw. im Aussenbereich untersagt. 
  16. Eine Reservation ist erst verbindlich, wenn die Zahlung auf dem Konto der Vermieters erfolgt ist.